Bewerben können sich alle Personen, die sich als Künstler betätigen und die - nach den gesetzlichen Regelungen ihres jeweiligen Landes - als "geistig behindert" gelten.
Zur Bewerbung senden Sie bitte an die untenstehende Adresse von fünf ausgewählten Arbeiten je eine Reproduktion auf je einem Bewerbungsformular, das Sie hier herunterladen können. Einsendefrist für die Bewerbungen ist der 22.02.2010.
Download Bewerbungsformular (300 Kb)
Download Informationen zum Bewerbungsverfahren (17 Kb)
- Zur Teilnahme am euward verwenden Sie bitte Farb-Reproduktionen (Foto-Papierabzug im Format 13 x 18 cm) von fünf ausgewählten Werken (je Künstler).
- Entscheiden Sie sich, ob die Farb-Reproduktionen entweder von fünf Arbeiten aus dem Bereich der Graphik (Zeichnungen und Drucktechniken) sind oder von fünf Arbeiten aus dem Bereich der Malerei (die Formate der Originale spielen keine Rolle).
- Die Qualität der Fotos sollte reproduktionstechnischen Anforderungen entsprechen. Die Foto-Reproduktionen kleben Sie einzeln jeweils auf eines der vorbereiteten Formulare in das markierte Feld.
- Auf der entsprechenden Linie darüber tragen Sie die wichtigsten Angaben zum Original ein: zum Titel, zur Technik, zu den Maßen und zum Entstehungsjahr. Ist das abgebildete Werk ein Hochformat, dann tragen Sie die erforderlichen Angaben auf der entsprechenden Linie (gekennzeichnet mit "hoch") ein. Ist das abgebildete Werk ein Querformat, so schreiben Sie die Angaben auf die andere, dafür vorgesehene Linie (gekennzeichnet mit: "quer").
- Schreiben Sie bitte auf die Formular-Rückseite - und nur dort - die Angaben zu Ihrer Person: Name, Geburtsort, Geburtsjahr, Adresse Ihrer Einrichtung, Nationalität, evtl. bisherige Ausstellungen bzw. Ausstellungsbeteiligungen und Preise.
- Sie benötigen auf jeden Fall fünf Formulare. Sollten Ihnen nicht genügend Formulare vorliegen, kopieren Sie einfach das Ihnen vorliegende Formular, laden Sie es sich erneut herunter.
- Mit der Einsendung stimmen Sie zu, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im euward Archiv verbleiben. Die Reproduktionsrechte an Ihren Werken jedoch behalten Sie. Arbeiten von einzelnen Künstlern können durch das euward Archiv im Rahmen einer Internet-Galerie veröffentlicht werden. Mit Ihrer Unterschrift entscheiden Sie darüber, die Rechte an einzelnen Arbeiten für diese geplante Veröffentlichung des euward Archivs freizugeben. Eine kommerzielle Verwertung bleibt dabei ausgeschlossen.
- Die Bekanntgabe der nominierten Künstler erfolgt nach der Vorjurierung ab 13. März 2010 auf dieser Internetseite. Die nicht nominierten Bewerber werden nicht mehr gesondert informiert oder angeschrieben. Die Ablehnung wird nicht begründet. Abgelehnte Bewerber können sich aber für die nächste euward Preisvergabe 2013 erneut bewerben.
- Eine Nichtnominierung für die Endjury bedeutet nicht automatisch eine ablehnende Beurteilung des künstlerischen Werks, da stets nur eine relativ geringe Anzahl von Bewerbern ausgewählt werden kann.